AGB

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ALLGEMEINES

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bilden einen integrierten Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und FreeMedia getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
 

AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt schriftlich. Abänderungen von Aufträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform FreeMedia behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
 

WERBEFLÄCHENBEWERTUNG

Die Medien Plakat, City Light und Rolling Board wurden nach den Leistungsparametern des Outdoor Server Austria (OSA) bewertet. Diese gemessenen Leistungswerte stellen die durch FreeMedia zu erbringende Leistung in Form von Kontakten dar und schaffen die Grundlage für die Berechnung der Schaltkosten. FreeMedia garantiert mit der Auftragsbestätigung die zu erfüllenden Kontakte und die daraus resultierenden Preise. Bei der effektiven Anschlagmenge können sich jedoch Veränderungen ergeben.
 

HAFTUNG UND FOLGESCHÄDEN

FreeMedia gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung des Ankündigungsauftrages laut Aushangkalender und Auftragsbestätigung. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Anschlages geltend gemacht werden. Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse, wie zu starker Wind, Kälte- und Regenperioden etc. entbinden FreeMedia von jeder Haftung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird FreeMedia von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruchs frei. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. FreeMedia wird den Kunden von derartigen Umständen binnen angemessener Frist benachrichtigen. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch FreeMedia . Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen.
 

BETRIEBSDAUER

FreeMedia übernimmt keine Gewähr dafür, dass die nach dem Auftrag mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen im Betriebe stehen und dass die Ankündigungen ununterbrochen sichtbar sind. Für eventuell beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschte Ankündigungen leistet FreeMedia keinen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Ankündigungsauftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Ankündigungsentgeltes zurückzuverlangen bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen.
 

UMSETZEN VON PLAKATEN

Es ist FreeMedia gestattet, wegen besserer Ausnützung der Anschlag- oder Ausstrahlungsflächen bzw. einer Optimierung der Standortqualität, die Standorte zu verändern und Umsetzungen vorzunehmen. Die Versetzung der Ankündigung darf jedoch nicht zu einer Verschlechterung der bestätigten Kontakte führen. Mit Ausnahme, die Versetzung erfolgt aufgrund von konkreten Problemen, wie Abbau bzw. Umbau der Werbefläche, kurzfristige Einschränkung der Sichtbarkeit, etc. In diesem Fall werden nur die effektiv erfüllten Kontaktmengen verrechnet.
 

ERSATZPLAKATE

Die zum Anschlag, zur Instandhaltung und zum Umsetzen notwendigen Plakate sind FreeMedia vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Bei allfälliger durch Mangel an Plakaten verursachter unvollkommener Plakatierung trägt FreeMedia keine Verantwortung.
 

LAUFZEIT UND AUSHANGDAUER

Eine Gewährleistung für die Durchführung der Plakatierung an einem bestimmten Tag kann nicht abgegeben werden. Jeder Plakatierungsauftrag wird zu dem im aktuellen Aushangkalender von FreeMedia genannten Termin ausgeführt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Plakate inklusive einer 15%-igen Überlieferung zeitgerecht entsprechend den vereinbarten Lieferterminen angeliefert werden. FreeMedia garantiert bei rechtzeitiger Anlieferung, dass jede gebuchte Ankündigung, mindestens die vereinbarte Aushangdauer, im Aushang verbleibt. Die Anbringung der Plakate erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter von FreeMedia bzw. durch von ihr Beauftragte.
 

FARBVERÄNDERUNGEN

Für Veränderungen von Werbemittel (Plakaten bzw. Ausstrahlungen) in der Farbe infolge Verwendung bestimmter Druckfarben, infolge von Witterungseinflüssen oder anderer technischer Gründe wird keine Haftung übernommen.
 

BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTEN

Die Verantwortung für Form und Inhalt der Ankündigung sowie für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. FreeMedia ist berechtigt, von einem bereits angenommenen Auftrag zurückzutreten, wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt der Ankündigung von
FreeMedia unbekannt waren und diese gegen die guten Sitten, behördlichen Vorschriften etc. verstoßen oder FreeMedia das Werbemittel dem Werberat vorgelegt hat und dieser innerhalb von 48 Stunden ab Vorlage den Aushang bzw. Ausstrahlung beanstandet oder die informelle Empfehlung ausgesprochen hat, dies nicht zu veröffentlichen. Bei einem solchen Rücktritt von FreeMedia ist der Auftraggeber bis spätestens vier Kalenderwochen vor Klebebeginn zum Storno gemäß Pkt. 27 mit den dort genannten Rechtsfolgen berechtigt; danach hat der Auftraggeber die vollen Gebühren zu bezahlen. Die Möglichkeit der Lieferung eines Ersatzwerbemittels entsprechend den Terminen im Aushangkalender gemäß Pkt. 14 oder den vereinbarten Lieferterminen, bleibt unberührt.
 

BESCHLAGNAHME VON PLAKATEN

Bei Beschlagnahme von Plakaten, aus welchem Grunde auch immer, hat der Auftraggeber die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen, allfällige Kosten für das Entfernen oder Überkleben der beschlagnahmten Plakate hat der Auftraggeber zu tragen.
 

ABLEHNUNG DURCH BEHÖRDEN

Sollten die Anbringung oder das Verbleiben von Ankündigungen durch die zuständige
Behörde oder durch die Besitzer des Objektes, aus welchem Grunde immer, abgelehnt
bzw. eingestellt werden oder das Verfügungsrecht von FreeMedia oder das Ankündigungsobjekt aufhören, so erlischt jedes diesbezügliche Übereinkommen. Der Auftraggeber hat keinerlei Recht auf Ersatzanspruch, doch wird ihm in einem solchen Fall – außer bei Beschlagnahme von Werbemittel – der eventuell vorausbezahlte Teil des Ankündigungsentgeltes rückvergütet.
 

KONKURRENZAUSSCHLUSS

Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.
 

PLAKATLIEFERUNG

Die Lieferung der vereinbarten Zahl von Plakaten und Ersatzplakaten (15% des Auftragsvolumens) hat 10 Arbeitstage vor Aushangbeginn/Starttag frei Haus, verzollt, plan und bei größeren Mengen auf Paletten an die Logistik von FreeMedia zu erfolgen. Bei verspäteter Lieferung wird die volle Laufzeit berechnet. In diesem Falle kann eine termingerechte und vollständige Auftragserfüllung nicht gewährleistet werden. Eine dadurch bedingte verspätete Klebung hat keine Verlängerung der Laufzeit zur Folge.
 

WAHLEN UND VOLKSBEFRAGUNG

FreeMedia behält sich das Recht vor, bei Abhaltung von Wahlen (zum Gemeinderat, Landtag, Nationalrat etc.) bzw. bei Volksbefragungen oder Ähnlichem, erteilte Aufträge, soweit es unbedingt erforderlich ist, zu reduzieren bzw. zu stornieren, ohne dass hieraus der Auftraggeber Schadenersatzansprüche ableiten könnte.
 

AUSSERORDENTLICHE KOSTEN

Kosten für besondere Leistungen, z.B. Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten, Aufkleben von Streifen, Plakatierungen außerhalb des regelmäßigen Klebeganges, Rücksendungen nicht verbrauchter Plakate etc., hat der Auftraggeber zu tragen.
 

WEITERGABE VON WERBEFLÄCHEN

Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeflächen an Dritte ist nicht gestattet.
 

KOLLEKTIVPLAKATE

Für Kollektivplakate (Plakate, die für mehrere Produkte und Marken oder Leistungen mehrerer Unternehmungen werben) kann ein Aufschlag bis zu 200% verrechnet werden.
 

PLAKATFORMATE

Für Plakate ab dem 16/1 Bg.-Format wird zur genauen Auftragsdurchführung eine Klebeskizze erbeten. Bei Plakatformaten, die nicht den Abmessungen oder Ö-Normen bzw. der Bestellung entsprechen, ist mit einem zusätzlichen Aufwand für Klebe- und Papierkosten zu rechnen. Als Plakatformate gemäß Ö-Norm A 1001 gelten: 1/1 Bg. 84 x 59,5 cm, 2/1 Bg. 119 x 84 cm, 4/1 Bg. 168 x 119 cm, 8/1 Bg. 238 x 168 cm, 16/1 Bg. 238 x 336 cm, 24/1 Bg. 238 x 504 cm, 48/1 Bg. 238 x 1.008 cm, Sonderformate nach Vereinbarung.
 

ZUSCHLÄGE FÜR SONDERFORMATE

Für Plakate ab 8/1 Bg., deren Teile kleiner als 2/1 Bg. sind oder welche Sonderklebungen bedingen, wird ein Zuschlag von 20% berechnet. Plakate, die im Hochformat bestellt, jedoch im Querformat geliefert werden oder umgekehrt, können in der Regel aus Gründen der Einteilung nicht affichiert werden. Die Verrechnung der bestellten Plakate wird jedoch nach Auftrag vorgenommen.
 

PAPIERQUALITÄT

Allen Plakataufträgen liegt die Standardpapierqualität eines holzfreien, einseitig glatten Plakatpapiers mit einem Gewicht von mindestens 100 und höchstens 115 g/m2 zugrunde. Bei durchscheinendem Plakatpapier werden Kosten für Unterlagspapier und zusätzliche Klebekosten verrechnet.
 

NICHT VERWENDETE PLAKATE

Die nicht verwendeten Plakate gehen, wenn nichts anders ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, in das Eigentum von FreeMedia über.
 

ERHEBUNG DES WERBEAUFWANDES

FreeMedia ist berechtigt, die Stückzahl der für den Auftraggeber zum Aushang gebrachten Plakate mit Angabe des Formates und der gebuchten Kontakte lt. OSA zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der
Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen.
 

IMMATERIALGÜTERRECHTE

Das im Auftrag des Kunden für einen werblichen Auftritt von FreeMedia durch FreeMedia entwickelte Werbekonzept sowie die z.B. computergrafische Umsetzung eines Werbekonzepts sind geschützte Werke, insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Kunde hat das Recht, gegen Zahlung einer in jedem Einzelfall schriftlich zu vereinbarenden Nutzungsgebühr diese Werke auch für den werblichen Auftritt in einem anderen Medium zu nutzen, sofern dieses Medium nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu FreeMedia steht. Werbeinhalte und Werbemaßnahmen der Kunden dürfen weder politischen Inhalt haben noch gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstoßen. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbeinhalte und Werbemaßnahme und stellt FreeMedia ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verstöße gegen das Mediengesetz, das Urheberrechtsgesetz sowie nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Bestehen wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form begründete rechtliche oder sittliche Bedenken gegen die Schaltung oder Fortsetzung der Werbemaßnahme, ist FreeMedia berechtigt, die Schaltung nicht durchzuführen oder abzubrechen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dies einen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Kunden hat.
 

TARIFE

Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Tarife. Tarifänderungen sind immer vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und Werbeabgabe, zahlbar im Vorhinein, netto Kassa ohne Skonto. Es werden nur an FreeMedia direkt geleistete Zahlungen anerkannt.
 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

FreeMedia behält sich vor, bei Erstbestellung von Neukunden eine 100%ige Vorauszahlung des Gesamtauftragswertes zu verlangen, fällig bei Auftragserteilung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht FreeMedia das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, FreeMedia den ihm hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen. FreeMedia steht das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen wird, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.
 

STORNOBEDINGUNGEN

Der Auftraggeber kann Aufträge, ganz oder teilweise, in geschriebener Form (E-Mail) stornieren. Die Stornogebühr beträgt folgenden Prozentsatz jeweils der Bruttoauftragssumme ohne Werbeabgabe für den betroffenen Auftragsteil, wobei für die Fristberechnung das Einlangen bei FreeMedia gilt:
Bis zehn Wochen vor Laufzeitbeginn 0%, bis acht Wochen davor 10%, bis fünf Wochen davor 30%, ab dem ersten Tag der vierten Woche vor Laufzeitbeginn 100%. Die Stornogebühr bei Auftragsrücktritten vor der vierten Woche vor Starttag werden gutgeschrieben, wenn der Auftrag nach Verfügbarkeit in gleichem Umfang zu den vereinbarten Konditionen auf dem identen Medium innerhalb von drei Monaten (jedoch im selben Kalenderjahr der diesbezüglichen erstmaligen Auftragserteilung) durchgeführt wird. Stornogebühren bei Auftragsrücktritten ab der vierten Woche vor dem Starttag werden nicht gutgeschrieben. Die Stornierung hat in geschriebener Form (Post oder E-Mail) zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens der Mitteilung bei FreeMedia. Falls der Auftrag erst innerhalb von vier Wochen vor Starttag gebucht wird, ist eine gebührenfreie Stornierung innerhalb von 48 Stunden ab Buchung möglich. Ein Auftragsrücktritt nach dieser Frist zieht die Verrechnung einer Stornogebühr von 100% mit sich. Bereits entstandene Produktionskosten sind in allen Fällen vollständig zu bezahlen. Aufgabe oder Übertragung des Betriebes des Auftraggebers führen nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages mit FreeMedia und haben keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Auftraggebers.


VERGEBÜHRUNG DES VERTRAGES

Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers.
 

ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz von FreeMedia .
 

BESONDERHEITEN CITY LIGHT

Das Plakatmaß beträgt 118,5 x 175 cm (in einem Stück, Hochformat). Die uneingeschränkte Sichtbarkeit beträgt 115 x 171 cm (Hochformat). Die Anlieferung muss flach auf Palette (nicht gefaltet) in einem Stück erfolgen. Die Standardpapierqualität für City Light-Plakate ist gestrichenes Offsetpapier, weiß, matt, holzfrei, lichtdurchlässig mit einer Grammatur von mindestens 120g/m2 bis maximal 140g/m2. Bei geringen Auflagen bis 20 Stück können auch Filmfolien (Großdias), wenn sie der angegebenen Größe entsprechen, verwendet werden. Die Anlieferung erfolgt 10 Arbeitstage vor Aushangbeginn/Starttag. Details zu Aushangdauer und Mindestlaufzeit entnehmen Sie der jeweils aktuellen Preisliste/Aushangkalender von FreeMedia .
 

BESONDERHEITEN ROLLING BOARD

Das Rolling Board (kurz RLB genannt) ist ein verglaster und hinterleuchteter Werbeträger, der mit einer Wechseltechnik ausgestattet ist, die eine Mehrfachbelegung ermöglicht. Für RLB gelten die Geschäftsbedingungen von FreeMedia mit den nachstehenden Besonderheiten.
 

Die Plakatgestaltung und Plakatproduktion: Das Sujet ist im Format 3.140×2.310 mm anzulegen. Die Schriften und die wichtigsten Elemente des Sujets sind in der uneingeschränkten Sichtfläche von 3.000×2.160 mm zu platzieren, da in einem Rahmen von 70 mm das Sujet teilweise durch ein verlaufendes Passepartout abgedeckt ist. Die Standardpapierqualität für ein RLB-Plakat wird durch FreeMedia mit 170-200 g/m2 vorgegeben. Die für den Druck verwendeten Materialien (Papier, Farbe) müssen den gesetzlichen österreichischen Bestimmungen entsprechen.
 

1-teilig gedruckte Plakate sind im Maß von 3.170 x 2.340 mm geschnitten anzuliefern. 2-teilig gedruckte Plakate sind im Maß von 2.340 x 1.605 mm geschnitten anzuliefern. Bei der Anlieferung der Plakate ist darauf zu achten, dass diese auf den Paletten flach liegen und die Vorderseiten der Plakate nach unten schauen, dass die Plakate je Hälfte geordnet und gleich ausgerichtet sind, und dass die linken Hälften der Plakate auf den rechten liegen. Als Einlage zwischen den rechten und linken Teilen der Plakate ist Karton, zwischen den Paletten sind Holzplatten zu verwenden. Anlieferungstermin: 10 Tage vor Aushangbeginn. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, 14 Tage vor Aushangbeginn.
 

Details zu Aushangdauer und Mindestlaufzeit entnehmen Sie der jeweils aktuellen Preisliste/Aushangkalender von FreeMedia .
 

BESONDERHEITEN DIGITAL MEDIA

Die Ausspielung des Werbemittels erfolgt über digitale Screens in einem Bildseitenverhältnis von 9:16 (Porträtformat) und 16:9 (Querformat). Werbematerial ist nach den Vorgaben von FreeMedia (z.B. Formate, inhaltliche Struktur, Übertragungsart und sonstige technische Voraussetzungen, etc.) vom Kunden zur Verfügung zu stellen, welche aufgrund insbesondere technischer Entwicklungen von FreeMedia angepasst werden können. Für den rechtzeitigen Eingang einwandfreien Werbematerials ist der Kunde verantwortlich. Die Werbevorlagen haben bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Schalttermin in der vereinbarten Form bei FreeMedia einzugehen. Über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen wird FreeMedia den Kunden möglichst unverzüglich unterrichten. Für den vereinbarten Zeitraum sind die Werbezeiten für den Kunden fest reserviert. Werden Werbeunterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart angeliefert oder liegt bei Abgabezeitpunkt ungeeignetes Werbematerial vor, wird FreeMedia von ihrer Leistungsverpflichtung frei. Der Kunde bleibt jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Starttag kann an jedem Tag erfolgen. Die Anlieferung des Datenmaterials sowie die vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen des Werbemittels entnehmen sie der Preisliste bzw. dem der Auftragsbestätigung beigelegten Datenblatt. FreeMedia verwahrt das Werbematerial/Datenmaterial des Kunden bis längstens 6 Monate nach Beendigung der Werbemaßnahme, außer das Gesetz sieht eine längere Aufbewahrungsfrist vor. Hat der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt nicht schriftlich die Rückgabe gefordert, ist FreeMedia zur Vernichtung der Unterlagen berechtigt. Ein Konkurrenzausschluß von Mitbewerbern kann nicht gewährt werden. Bei Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, Streik oder anderen nicht in der Sphäre von FreeMedia liegenden Umständen wird FreeMedia von ihrer Leistungsverpflichtung frei, soweit die Leistung unmöglich wird. Im anderweitigen Fall verlängert sich die Leistungszeit im angemessenen Umfang. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. FreeMedia wird den Kunden nach Tunlichkeit unverzüglich auf die hier genannten Umstände hinweisen.
Das im Auftrag des Kunden für einen werblichen Auftritt auf den Digital Media Screens von FreeMedia entwickelte Werbekonzept von FreeMedia sowie die z.B. computergrafische Umsetzung eines Werbekonzepts sind geschützte Werke, insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Kunde hat das Recht, gegen Zahlung einer in jedem Einzelfall schriftlich zu vereinbarenden Nutzungsgebühr diese Werke auch für den werblichen Auftritt in einem anderen Medium zu nutzen, sofern dieses Medium nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu FreeMedia steht.
 

BESONDERHEITEN DAUERWERBUNG UND TRANSPORT MEDIA

Als Trägermaterial für Ihre Werbung sind nur ablösbare und deckende, zertifizierte Folien von 3M zugelassen. Die Verwendung von Klebebuchstaben ist nicht gestattet. Die Verwendung von Tagesleuchtfarben und reflektierenden Farben ist nicht gestattet. Jede Ähnlichkeit der Hinweistafeln mit offiziellen Verkehrszeichen ist nicht gestattet.
 

Gewährleistung: Mängelanzeigen, insbesondere bezüglich des Abhandenkommens des Werbeschildes hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bis zum Eingang der schriftlichen Anzeige sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Gewährleistungsrechte sind auch insoweit ausgeschlossen, als sie auf einer saisonbedingten oder vorübergehenden Beeinträchtigung der Werbemaßnahme durch Umbauten oder vergleichbaren Maßnahmen Dritter beruhen.
 

Die Kosten für Instandhaltung (z.B. Reinigung oder Erneuerung) und Wiederherstellung bei Beschädigung bzw. Diebstahl usw. der Objekte gehen zu Lasten des Auftraggebers.
 

Montagearbeiten (Anbringung und Entfernung) an unseren Objekten sind ausnahmslos durch Beauftragte von FreeMedia durchzuführen. Für alle übrigen Montagen, die nicht durch FreeMedia vorgenommen werden, haftet im Falle eventueller durch das Werbeobjekt verursachter Beschädigungen der Auftraggeber.
 

Betriebsaufgabe/–änderung: Aufgabe oder Übertragung des Betriebes führen nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages und haben keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Mieters.
 

Nach Ablauf des Auftrages sind die Objekte wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
 

Bei Verkehrsmittelwerbung werden Linienwünsche nach Möglichkeit berücksichtigt, aus technisch-organisatorischen Gründen der Verkehrsmittelbetreiber kann jedoch keine Garantie für den ständigen Einsatz der Fahrzeuge auf den gewünschten Linien übernommen werden.
 

Für die Verkehrsmittelwerbung gilt ein Ausfallsatz von 10%.
 

STORNOFRISTEN TRANSPORT MEDIA

Diesbezüglich verweisen wir auf den Pkt. 27 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FreeMedia Werbe GmbH Werbegesellschaft m.b.H.
 

BESONDERHEITEN SONDERWERBEFORMEN

Die Umsetzung einer Sonderwerbeform kann nur in Verbindung mit einer ergänzenden Streuung erfolgen. Die Umsetzung einer Sonderwerbeform erfolgt auf Risiko des Kunden, gilt auch im Falle von Vandalismus und Diebstahl. Sollte die Außentemperatur am Aushangtag unter + 5 Grad Celsius liegen, kann die Durchführung der Beklebung nicht garantiert werden. Aufgrund besonderer Spezifikationen in der Umsetzung kann es zu längeren Aufbauzeiten kommen, die vom Aushangkalender von FreeMedia abweichen können. Für die Planung der Endmontage ist FreeMedia ein Prototyp oder dessen Druckdaten inkl. Stellungsskizze bzw. Mock Up, bis spätestens 4 Wochen vor Kampagnenstart, druckfertig, zur Verfügung zu stellen. Produktionskosten sind Richtwerte und können erst nach Vorliegen der endgültigen Druckdaten und nach Anfertigung/Anlieferung eines Prototypen bestimmt werden Montagekosten gelten für den Raum Wien. Aufgrund baulicher Unterschiede der einzelnen Standorte kann es vor Ort zu Anpassungen kommen. Verwendung von technischem Equipment welches nicht im Eigentum von FreeMedia ist kann nicht für Umsetzungszwecke vorausgesetzt werden. Aufgrund von Kooperationen mit Partnerunternehmen und öffentlichen Stellen kann es in speziellen Fällen zur Notwendigkeit von zusätzlichen Freigaben durch diese kommen.
 

Datenschutz

Erhebung des Werbeaufwandes: FreeMedia ist berechtigt, die Stückzahl der für den Auftraggeber zum Aushang gebrachten Plakate mit Angabe des Formates und der gebuchten Bruttokontakte zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und FreeMedia kundenspezifische Daten, wie Titel, Firma/Name, Anschrift, Branche, etc. zum Zwecke einer Kundenevidenz und Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen gespeichert werden. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben. Der Kunde genehmigt die künftige Zusendung von Informationsmaterial auch auf elektronischem Wege (E-Mail, etc.). Verwendung von Bild- und Datenmaterial: FreeMedia erstellt zum Zwecke der Marktkommunikation und Werbung Fotos und Filme von ihren Werbeträgern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Zusammenhang die affichierten Sujets sowie sämtliches zur Verfügung gestelltes Datenmaterial (z.B. Sujets oder Spots) für diese Zwecke mitverwendet werden.
 

Die Geschäftsbedingungen der FreeMedia Werbegesellschaft m.b.H. entsprechen sinngemäß der vom Berufsgruppenausschuss Außenwerbung des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Bestimmungen.

 

Stand: Februar 2020
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